Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Teilnahme an Gewinnspielen

Bei der Teilnahme an Gewinnspielen, die von Unternehmen der LV-Verlagsgruppe angeboten werden, gelten allein die nachfolgenden AGB.

1. Gegenstand der Teilnahmebedingungen


Die Teilnahmebedingungen regeln die Bedingungen für eine Teilnahme an Gewinnspielen jeglicher Art, insbesondere im Print- und Online-Bereich sowie gegebenenfalls erforderliche Rechteeinräumungen. Mit seiner Teilnahme nimmt der Teilnehmer die Teilnahmebedingungen an.

2. Vertragspartner


Vertragspartner aller Gewinnspiele der LV-Verlagsgruppe ist die Landwirtschaftsverlag GmbH, Hülsebrockstraße 2-8, 48165 Münster, E-Mail: service@lv.de, Tel.: +49 (0)2501/801-0, es sei denn, in der Gewinnspielankündigung wird ein anderer Vertragspartner erwähnt oder es gilt eine der unten genannten Ausnahmen für die Teilnahme an Gewinnspielen zu bestimmten Titeln/Marken/Logos (nachfolgend jeweils kurz „Veranstalter“ genannt).

Abweichend ist der Vertragspartner bzw. „Veranstalter“ jeweils bei Gewinnspielen unter der Bezeichnung bzw. dem Titel, der Marke oder dem Logo von:

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Deutsche Medien-Manufaktur GmbH & Co. KG
Hülsebrockstraße 2-8,
48165 Münster
E-Mail: 
info@DMMVerlag.de
Tel.: +49 (0)2501 – 801 61 61

3. Teilnahmeberechtigung

a) Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz in Deutschland haben.

b) Ausgeschlossen sind Mitarbeiter des Veranstalters sowie verbundener Unternehmen (i.S.d. § 15 AktG) sowie Angehörige solcher Mitarbeiter und deren Verwandte.

c) Sonstige Teilnahmebeschränkungen ergeben sich aus der Gewinnspielankündigung, z.B. eine Teilnahmeberechtigung nur für Abonnenten.

4. Teilnahme


a) Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt unentgeltlich. Der Teilnehmer muss lediglich die Gebühren für den Gewinnspielkartenversand oder die Internetverbindung zur Webseite mit dem Gewinnspiel tragen.

b) Die Möglichkeiten der Teilnahme an Gewinnspielen ergibt sich aus der Beschreibung in der jeweiligen Gewinnspielankündigung, z.B. über das Ausfüllen einer Gewinnspielkarte oder das Ausfüllen eines Online-Formulars im Internet.

c) Manipulationen sind nicht erlaubt und schließen die Teilnahme am Gewinnspiel aus. Unter „Manipulationen“ fallen insbesondere:

  • Nicht wahrheitsgemäße Angaben bei der Anmeldung zum Gewinnspiel
  • Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten Dritter
  • Mehrfachteilnahme
  • Teilnahme von und über automatisierte Gewinnspielservices
  • Manipulation jeglicher sonstigen Art, um sich einen Vorteil zu verschaffen

d) Die Teilnahme ist unabhängig vom Erwerb von Produkten oder Dienstleistungen des Veranstalters.

5. Teilnahmezeitraum


Eine Teilnahme ist nur im in der Gewinnspielankündigung genannten Zeitraum möglich (Teilnahmezeitraum). Es gilt insbesondere der genannte Einsendeschluss. Entscheidend ist der Eingang beim Veranstalter.

6. Gewinne und Gewinnbenachrichtigung

a) Unter allen teilnahmeberechtigten Teilnehmern werden die in der Gewinnspielankündigung aufgeführten Gewinne verlost.

b) Die Gewinner werden per Zufallsprinzip ermittelt.

c) Bei einer Teilnahme durch Übermittlung von Beiträgen können alle oder ein Teil der Gewinner auch durch eine Jury oder im Rahmen eines Votings ermittelt werden. Im Falle einer Jury wird diese vom Veranstalter ausgesucht und zusammengestellt. Bei einem (Online-)Voting können alle Interessierten unter allen übermittelten Beiträgen die besten Beiträge zum gestellten Thema auswählen; es gewinnen die Beiträge, die die meisten Stimmen auf sich vereinen. Der Voting-Zeitraum ergibt sich aus der Gewinnspielankündigung. Näheres ergibt sich aus der Gewinnspielankündigung.

d) Alle Gewinner werden per E-Mail benachrichtigt. Geht von einem ermittelten Gewinner innerhalb der in der E-Mail-Benachrichtigung angegebenen Frist keine Gewinnbestätigung ein, erlischt der Gewinnanspruch. Der Veranstalter ist in dann Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen. Ist keine Frist in der E-Mail angegeben, gilt eine Frist von zwei Wochen ab Eingang. Die Teilnehmer haben ihr Postfach und dort insbesondere etwaige Spam-Ordner regelmäßig zu prüfen.

e) Kann ein Gewinner nicht nach vorstehender Regelung ermittelt werden, wird der Veranstalter den Gewinn innerhalb der verbliebenen Teilnehmer verlosen

f) Je Teilnehmer ist nur ein Gewinn möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar und kann nicht getauscht oder in bar ausgezahlt werden.

g) Sofern Umstände eintreten, die der Veranstalter nicht zu vertreten hat und die eine Übergabe des Gewinns für ihn unmöglich machen oder zumindest unverhältnismäßig erschweren, akzeptiert der Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn. Solche nicht zu vertretenden Umstände sind insbesondere solche, die in der Sphäre der Sponsoren der Gewinne liegen.

h) Ein Gewinn wird dem Gewinner nach Wahl des Veranstalters persönlich übergeben oder per Post an die in seiner Bestätigungs-E-Mail angegebene Anschrift gesendet oder per E-Mail übermittelt (z.B. bei Gutscheinen mit Codes). Mit Übergabe des Gewinns an eine Transportperson geht die Gefahr auf den Gewinner über; insbesondere für Lieferschäden haftet der Veranstalter nicht.

i) Mit der Teilnahme am Gewinnspiel willigt der Teilnehmer ein, dass der Veranstalter den Vor- und Zunamen des Teilnehmers inklusive seines Wohnortes im Falle eines Gewinnes bei der Gewinnveröffentlichung und im Rahme der Gewinnberichterstattung zu Werbezwecken verwenden darf.

7. Nutzungsrechte


a) Übermittelt der Teilnehmer im Rahmen des Gewinnspiels ein Werk (Fotos, Projektbeschreibungen etc.) („Beiträge“) an den Veranstalter, garantiert er, Inhaber aller erforderlichen Rechte an den übermittelten Beiträgen zu sein und darüber verfügen zu dürfen. Ist der Teilnehmer nicht alleiniger Urheber oder Rechteinhaber, erklärt er ausdrücklich, über die erforderlichen Rechte zu verfügen, insbesondere über die erforderlichen Nutzungsrechte und dem Recht zur Unterlizensierung.

b) Der Teilnehmer räumt dem Veranstalter daran das zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht ein, Urheberrechte und verwandte Schutzrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes an den Beiträgen zu nutzen. Die Einräumung umfasst die Befugnis des Veranstalters und der mit ihm im Sinne von § 15 AktG verbundenen Unternehmen, die Rechte im In- und Ausland in körperlicher Form zu nutzen und in unkörperlicher Form öffentlich wiederzugeben. Dies gilt insbesondere für Printmedien und für digitale Medien. Einräumung erstreckt sich auch auf das Vervielfältigungsrecht, das Verbreitungsrecht, das Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung und auch auf diese Rechte an Lichtbildern.

c) Der Veranstalter darf die Beiträge des Teilnehmers entsprechend der Übertragung der Nutzungsrechte in seinen Medien und Kanälen veröffentlichen, insbesondere in seinen Printmedien, auf seinen Internetseiten, auf seinen Social-Media-Kanälen (Facebook, Instagram, YouTube, Pinterest etc.). Ein Anspruch auf Veröffentlichung, sonstige Nutzung, Aufbewahrung und/oder Rückgabe der übermittelten Beträge besteht nicht. Insbesondere sachfremde Beiträge können entfernt und vernichtet werden.

d) Die Urheberpersönlichkeitsrechte des Teilnehmers an seinen Beiträgen bleiben unberührt, insbesondere das Recht, Beeinträchtigungen oder Nutzungen zu verbieten, die geeignet sind, seine berechtigten geistigen und persönlichen Interessen am Beitrag zu gefährden.

8. Haftung, Freistellung, Ausschluss


a) Er steht dafür ein, dass die von ihm gelieferten Beiträge keine Rechte Dritter verletzen, insbesondere keine Urheber-, Nutzungs-, Design-, Markenrechte, Rechte an geschäftlichen Bezeichnungen oder sonstige gewerblichen Schutzrechte und keine Persönlichkeitsrechte. Sollten in den Beiträgen Minderjährige abgebildet sein, sichert er zu, die erforderliche Einwilligung der gesetzlichen Vertreter, in der Regel von Mutter und Vater, und bei entsprechender Einsichtsfähigkeit auch der Minderjährigen selbst eingeholt zu haben.

b) Der Teilnehmer stellt die den Veranstalter von Ansprüchen Dritter gleich welcher Art vollumfänglich auf erstes Anfordern frei, die aus der vereinbarten Nutzung der Beiträge resultieren, die der Teilnehmer bereitgestellt hat. Die Freistellungsverpflichtung umfasst auch die Verpflichtung, den Veranstalter von Rechtsverteidigungskosten (z.B. Gerichts- und Anwaltskosten) vollständig freizustellen.

c) Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen sowie ein Missbrauch oder Manipulationen berechtigen den Veranstalter, den Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen. Gewinne werden dann nicht gewährt.

d) Handelt es sich bei dem ausgeschlossenen Teilnehmer um einen bereits ausgelosten Gewinner, kann der Gewinn nachträglich aberkannt und an einen Ersatzgewinner verlost werden. Der Teilnehmer ist dann zur unverzüglichen Rückgabe und gegebenenfalls Wertersatz verpflichtet.

e) Der Veranstalter behält sich ausdrücklich weitere rechtliche Schritte vor. Insbesondere Schadensersatzansprüche des Veranstalters bleiben unberührt.

f) Der Veranstalter haftet auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen.

g) Der Veranstalter haftet für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Veranstalters oder seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden bei Nichteinhaltung einer vom Veranstalter gegebenen Garantie oder wegen arglistig verschwiegener Mängel.

h) Der Veranstalter haftet unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens für solche Schäden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten durch ihn oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

i) Sonstige Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen. Das gilt insbesondere für Folgeschäden aufgrund der zeitlichen oder örtlichen Verschiebung und Absage von Gewinnspielen. Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

j) Die Beschränkungen der vorstehenden Bestimmungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters, wenn Ansprüche direkt gegen sie geltend gemacht werden.

9. Vorzeitige Beendigung sowie Änderungen


Der Veranstalter behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder in seinem Verlauf abzuändern, wenn es aus technischen (z.B. Computervirus, Manipulation von oder Fehler in Software/Hardware) oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist, eine ordnungsgemäße Durchführung zu garantieren.

10. Datenschutz


Der Veranstalter ist verantwortlich für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten der Teilnehmer, sofern der Veranstalter sie selbst verarbeitet. Der Veranstalter wird die Angaben zur Person des Teilnehmers sowie seine sonstigen personenbezogenen Daten nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzrechtes verarbeiten. Der Veranstalter wird die Informationen nur insoweit speichern, verarbeiten und nutzen, soweit dies für die Durchführung des Gewinnspiels erforderlich ist bzw. eine Einwilligung des Teilnehmers vorliegt. Dies umfasst auch eine Verwendung zur Ausübung der eingeräumten Nutzungsrechte.

Der Teilnehmer kann jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten verlangen. Es gilt die Datenschutzerklärung entsprechend, die über die Webseite des Gewinnspiels abrufbar ist.

11. Außergerichtlichen Streitschlichtung


Der Veranstalter ist verpflichtet, Verbraucher auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) der Europäischen Kommission hinzuweisen. Diese OS-Plattform ist über folgenden Link erreichbar: https://webgate.ec.europa.eu/odr. Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle allerdings nicht teil.

12. Schlussbestimmungen


a) Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Münster.

b) Es gilt deutsches Recht.

c) Ein Gewinn ist nicht einklagbar.

d) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so werden hierdurch die Teilnahmebedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.