Erklärung zur Barrierefreiheit für Dienstleistungen

Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.

Angaben zum Dienstleistungserbringer

Deutsche Medien-Manufaktur GmbH & Co. KG
Hülsebrockstraße 2-8
48165 Münster
Nordrhein-Westfalen

Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung

Website des Magazins „Flow“ mit ausgewählten Beiträgen und Informationen zu Angeboten.

Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung

Auf der Website flow-magazin.de gibt es Informationen und Leseproben des Magazins sowie zu weiteren Angeboten der Marke „Flow“, wie digitalen Angeboten in Form von Podcasts und Online-Coachings oder Produkten wie T-Shirts, Taschen, Büchern, etc.. Die Website dient rein zur Information und Inspiration von Interessierten und stellt selbst kein kostenpflichtiges Angebot dar. Kauf-Interessierte werden in den entsprechenden Shop weitergeleitet.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.

Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei: 

  • Alternative Texte bei Bildern:
    Bei einigen Bildern fehlt der alternative Text.
  • Texte:
    Einzelne Texte sind sehr klein und/oder haben einen zu geringen Kontrast zum Hintergrund und sind dadurch schlecht lesbar 
  • Multimediale Inhalte:
    Vereinzelt sind Videos eingebunden (z. B. über YouTube oder Vimeo). Diese Dienste bieten grundsätzlich barrierefreundliche Player, allerdings sind nicht alle Inhalte mit Untertiteln oder Audiodeskriptionen versehen.
  • PDF-Dokumente:
    In Anleitungen und anderen Beitragstypen sind meist PDF-Dokumente verlinkt, deren Barrierefreiheit je nach Quelle und Erstellung variiert.
  • Tastaturbedienbarkeit:
    Viele Bereiche der Website sind bereits über die Tastatur bedienbar. Dennoch sind einzelne interaktive Komponenten (z. B. Dropdown-Menüs, Modalfenster) noch nicht durchgängig zugänglich.
  • Navigation und Orientierung:
    Die semantische Struktur der Website und die Orientierung für assistive Technologien wurden verbessert. Dennoch besteht Optimierungspotenzial, beispielsweise im Hinblick auf Headline-Hierachien.
  • Text in Bildern:
    Wir versuchen Text in Bildern zu vermeiden. Teilweise kommt dies dennoch vor und ist unter Umständen nicht gut lesbar.

 

Unverhältnismäßige Belastung

Einzelne Inhalte und Funktionen unseres Webangebots sind derzeit nicht vollständig barrierefrei zugänglich. Grund hierfür ist eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne von § 17 des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG).

Die Herstellung und dauerhafte Sicherstellung digitaler Barrierefreiheit ist mit einem erhöhten personellen und organisatorischen Aufwand verbunden. Dies betrifft sowohl die Anpassung bestehender Komponenten als auch die barrierefreie Umsetzung neuer Funktionen. Da keine belastbaren Schätzungen zu den Kosten einer vollständigen Umsetzung vorliegen, kann derzeit keine konkrete Wirtschaftlichkeitsbewertung erfolgen. Klar ist jedoch, dass eine konsequente Umsetzung mit einem kontinuierlichen Mehraufwand einhergeht, der mit den derzeit verfügbaren Ressourcen nur schrittweise geleistet werden kann.

Ein spezialisiertes Barrierefreiheits-Team existiert nicht. Barrierefreiheit wird innerhalb eines kleinen Entwickler- und Produktteams bearbeitet, das neben dem laufenden Betrieb primär mit der Weiterentwicklung der Produkte betraut ist. Die vorhandene Expertise wird durch Eigenrecherche, externe Beratung und Online-Tools sukzessive ausgebaut.

Eine formelle Verhältnismäßigkeitsprüfung im Sinne des § 17 Abs. 2 BFSG wurde bislang nicht durchgeführt. Aktuell werden alle Maßnahmen grundsätzlich als umsetzbar angesehen; einzelne Maßnahmen können jedoch zukünftig neu bewertet werden, sollte sich der Aufwand im Vergleich zum Nutzen deutlich verändern.

Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung – Umsetzungsfristen

Wir sind bemüht Bilder schnellstmöglich zu überprüfen und den alternativen Text einzusetzen.

Für schlecht lesbare Texte stellen wir einen Assistenten (Accessyes) zur Veränderung von Schriftgrößen und weiteren Einstellungen bereit, welcher über die Tastatur erreichbar ist.

Darüber hinaus werden alle anderen relevanten Bestandteile der Website – insbesondere Formulare, interaktive Komponenten und redaktionelle Inhalte – kontinuierlich überprüft und schrittweise angepasst.

Einzelne Maßnahmen, die sich im Rahmen künftiger Bewertungen als besonders aufwändig oder technisch herausfordernd erweisen, können gegebenenfalls zu einem späteren Zeitpunkt umgesetzt werden.

Erstellung der Barrierefreiheitserklärung

Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 12.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 26.05.2025

Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit

Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.

Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben

Adresse:
Deutsche Medien-Manufaktur GmbH & Co. KG
Hülsebrockstraße 2-8,
D-48165 Münster

E-Mail: barrierefreiheit@lv.de

Link zur Website: https://lv.de/barrierefreiheit